Informationen zu den Ländern

  • Thailand

    Voraussetzungen

    Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit einem Adoptivkind. Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

    Aufenthaltsdauer: ca. 3 ½ - 4 Wochen

    Ablauf

    Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

    Versand der Dokumente nach Bangkok.

    Wartezeit auf einen Kindervorschlag.

    Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

    Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.

    Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

    Beurkundung der Zustimmung zum Kindervorschlag, einschließlich Kostenverpflichtung.

    Aufenthalt in Thailand (Interview in englischer Sprache bei DCY), Adoptionspflege.

    Rückkehr nach Deutschland.

    Nachbetreuung, Integrationsberichte.

    Nach der Registrierung (Adoption nach thailändischem Recht) ist die Anerkennung und Umwandlung der Adoption durch das Familiengericht erforderlich.

    Das Kind erwirbt durch den Umwandlungsbeschluss den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch die Namensgebung des Adoptivkindes wird durch dieses Verfahren abschließend geregelt.

  • Mongolei

    Voraussetzungen

    Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit einem adoptierten Kind aus der Mongolei. Die Ehe der Bewerber muss mindestens 5 Jahre bestehen.

    Aufenthaltsdauer: ca. 4 Wochen.

    Partner von EfK: Ein mongolischer Mitarbeiter von EfK mit sehr guten Deutschkenntnissen begleitet und betreut die reisenden Eltern vor Ort.

    Ablauf

    Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

    Versand der Dokumente nach Ulaanbaatar.

    Wartezeit nach Eingang und Anerkennung der Akte auf einen Kindervorschlag.

    Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

    Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.

    Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

    Aufenthalt in der Mongolei, Adoptionsbeschluss mit starker Wirkung (Volladoption).

    Rückkehr nach Deutschland.

    Nachbetreuung, Integrationsberichte.

    Wir empfehlen die Anerkennung und Wirkungsfeststellung durch das Familiengericht.

  • Peru

    Voraussetzungen

    Vermittlung an kinderlose Paare und an Paare mit einem Kind. Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Antragstellende, von denen einer oder beide die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, werden in Peru bevorzugt.

    Aufenthaltsdauer: ca. 8 Wochen.

    Partner von EfK: Ein deutschsprachiger Mitarbeiter von EfK begleitet und betreut die reisenden Eltern in Lima und in der Provinz.

    Ablauf

    Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

    Versand der Dokumente nach Lima.

    Wartezeit nach erfolgter Anerkennung durch MIMP auf einen Kindervorschlag.

    Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

    Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.

    Erhalt eines Kindervorschlages über die Adoptionsvermittlungsstelle.

    Aufenthalt in Peru, Adoptionsbeschluss mit starker Wirkung (Volladoption).

    Rückkehr nach Deutschland.

    Nachbetreuung, Integrationsberichte.

    Wir empfehlen die Anerkennung und Wirkungsfeststellung durch das Familiengericht

  • Sri Lanka

    Voraussetzungen

    Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit einem Kind. Bei dem Kind darf es sich nicht um ein gemeinsames leibliches Kind der Bewerber handeln. Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Bewerber müssen ungewollt kinderlos sein, d.h. eine Schwangerschaft muss unwahrscheinlich sein, bzw. es wird aus medizinischen Gründen von einer (weiteren) Schwangerschaft abgeraten.

    Aufenthaltsdauer: ca. 6-8 Wochen.

    Partner von EfK: Eine deutsche Mitarbeiterin von EfK begleitet und betreut die reisenden Eltern vor Ort.

    Ablauf

    Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

    Versand der Dokumente nach Colombo.

    Wartezeit auf einen Kindervorschlag.

    Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

    Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.

    Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

    Aufenthalt in Sri Lanka, Adoptionsbeschluss mit schwacher Wirkung.

    Rückkehr nach Deutschland.

    Nachbetreuung, Integrationsberichte.

    Die Anerkennung und die Umwandlung der Adoption durch das Familiengericht sind erforderlich.

    Mit der Umwandlung erwirbt das Kind den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben werden Erbansprüche geregelt.

  • Togo

    Voraussetzungen

    Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit bis zu zwei Kindern. Ein Ehepartner muss mindestens 30 Jahre alt sein.

    Aufenthaltsdauer: Besuchsreise von wenigen Tagen, Abholreise ca. 4-6 Wochen.

    Partner in Togo

    Comité National d’Adoption d’Enfant au Togo (CNAET) in Lomé (staatliche Adoptionsvermittlungsstelle in Togo).

    Partner von EfK: Ein togoischer Mitarbeiter von EfK begleitet und betreut die Eltern vor Ort. Er verfügt über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse.

    Ablauf

    Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

    Versand der Akte nach Lomé.

    Wartezeit auf einen Kindervorschlag.

    Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

    Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

    Erste Reise nach Togo zum Kennenlernen des Kindes.

    Adoptionsbeschluss mit starker Wirkung (Volladoption).

    Abholung des Kindes in Togo.

    Rückkehr nach Deutschland.

    Nachbetreuung, Integrationsberichte.