Der Staat und die Pflegekassen stellen für Eltern und Kinder mit Förderbedarf zahlreiche Hilfen zur Verfügung. Die wichtigsten sollen hier kurz skizziert werden.
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegestufe / Pflegegeld und „Zusätzliche Betreuungsleistungen“
- § 35 a SGB
VIII und Persönliches Budget
- Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales / Versorgungsamt beantragt. Er soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Es werden nicht nur körperliche „Funktionsstörungen“ berücksichtigt, sondern auch Störungen der geistigen Fähigkeiten und seelischen Gesundheit. Somit fallen beispielsweise Entwicklungsverzögerungen
oder Verhaltensauffälligkeiten auch in den Bereich einer Behinderung. Neben steuerlichen Vorteilen für die Familie kann dies weitere Erleichterungen – je nach Grad der Behinderung und den
zugeordneten Kennzeichen wie z. B. ermäßigte Eintritte und Flugtickets, bundesweit freie Fahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Befreiung von der KFZ-Steuer beinhalten.
- Die Pflegestufe kann bei der Krankenkasse / Pflegekasse beantragt werden und greift dann, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz, eine Entwicklungsverzögerung sowie ein
erhöhter Pflegeaufwand (im Gegensatz zum natürlichen „altersgerechten“ Aufwand) vorliegt. Mit Pflegeaufwand sind in diesem Fall Körperpflege, Ernährung sowie Alltagstätigkeiten gemeint. Zur
Überprüfung kommt der medizinische Dienst (MDK) ins Haus. Es gibt hier viele verschiedene Möglichkeiten von Leistungen, die man erhalten kann, von nicht auszahlbaren „Pflegesachleistungen“ – darunter
fallen die „zusätzliche Betreuungsleistungen“ – sowie die monetären Leistungen einer Pflegestufe (ab 305,- Euro monatlich). Dies kann für die Familie sehr hilfreich sein, wenn z. B. beide Eltern in
Teilzeit arbeiten müssen. Des Weiteren werden für den Pflegenden (einen Elternteil) Rentenbeiträge eingezahlt, und es besteht für Kind und Elternteil eine gesetzliche Unfallversicherung. Von dem
Budget der „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ (100 oder 200 Euro pro Monat) können bei entsprechenden Einrichtungen oder Vereinen Betreuer für stunden- oder tageweise Betreuung des Kindes oder auch
für die Begleitung zu Arztbesuchen, Therapien, Sportverein o. ä. bezahlt werden.
- Vermutlich ist das Prozedere in allen Bundesländern ein wenig unterschiedlich, in Berlin läuft es so: der KJPD (Kinder-Jugendpsychiatrischer Dienst) erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage
das zuständige Jugendamt Hilfeleistungen plant und finanziert. Dafür ist eine Zuordnung des Kindes zum Personenkreis § 35 a SGB VIII erforderlich. Das Kind hat damit ein Anrecht auf
„Eingliederungshilfen“. Dazu können beispielsweise Schulhelfer, Einzelfallhelfer oder auch Psychotherapien gehören. Vom Jugendamt aus gibt es auch die Möglichkeit den Eltern ein
„persönliches Budget“ zur Verfügung zu stellen, womit dann Hilfeleistungen selbstständig eingekauft werden können.
Zu erwähnen sind noch Hilfen über die Krankenkassen, die der Hausarzt / Kinderarzt verschreiben kann, wie „Windeln auf Rezept“ (bei größeren Kindern, die z. B. nachts noch nicht trocken sind),
Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur (Schwerpunktkur Pflege- und Adoptivkinder) und Reha-Sport.
Zu allen Hilfeleistungen gibt es detaillierte Informationen im Internet, wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!
Diese Information wurde uns freundlicherweise von Familie Malling zur Verfügung gestellt. Für Mitglieder von Eltern für Kinder e.V. gibt Familie Malling gerne weitere Auskünfte.