Eltern für Kinder e.V. Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle
Eltern für Kinder e.V.Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle

Spendenkonten

Wir haben ein separates Konto für allgemeine Vereinsspenden und verschiedene länderspezifische Spendenkonten eingerichtet, auf denen die Projekte des jeweiligen Landes abgewickelt werden. Sie können selbst bestimmen, ob Sie Eltern für Kinder e.V. die maximal mögliche Flexibilität bei der Erfüllung des Vereinszwecks ermöglichen wollen, dann überweisen Sie bitte auf das Konto "Vereinsspenden". Oder Sie spenden für ein bestimmtes Land oder eines der unter Projekte konkret benannten Hilfsprojekte. Geben Sie dann bitte als Verwendungszweck den Projektnamen an. In diesem Fall wird Ihre Spende ohne jeglichen Abzug von Verwaltungskosten vollständig in das jeweilige Land bzw. Projekt weiter geleitet.

 Land

IBAN

 BIC

  Kontonr.

 Bankleitzahl

Kreditinstitut

 Brasilien

DE20 476 501 300 030 000 426 

WELADE3LXXX

30000426

 476 501 30

Sparkasse Paderborn-Detmold

 Haiti

DE80 3702 0500 0003 3836 04

BFSWDE33XXX

33 83 604

100 205 00

Bank für  Sozialwirtschaft

 Sonderkonto DE53 3702 0500 0003 3836 05 BFSWDE33XXX 33 83 605 100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Mongolei

DE10 3702 0500 0003 3836 03

BFSWDE33XXX

33 83 603

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Peru

DE26 3702 0500 0003 3836 06

BFSWDE33XXX

33 83 606

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Sri Lanka

DE37 3702 0500 0003 3836 02

BFSWDE33XXX

33 83 602

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Thailand

DE64 3702 0500 0003 3836 01

BFSWDE33XXX

33 83 601

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Togo

DE96 3702 0500 0003 3836 07

BFSWDE33XXX

33 83 607

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

 Vereinsspenden

DE91 3702 0500 0003 3836 00

BFSWDE33XXX

33 83 600

100 205 00 Bank für  Sozialwirtschaft

Steuerliche Absetzbarkeit

Ihre Spenden an Eltern für Kinder e.V. sind steuerlich absetzbar.

 

Liebe Spender,

das Versenden von Spendenbescheinigungen verursacht nicht unerhebliche Kosten für den Ausdruck und das Porto. Da wir von den Spenden keine Verwaltungskosten abziehen möchten, müssten die Mitglieder von Eltern für Kinder e.V. diese Kosten mit ihren Mitgliedsbeiträgen zahlen. Dabei reicht bei Spenden bis 200 Euro jährlich der Überweisungsträger an Eltern für Kinder e.V. als Nachweis für das Finanzamt aus. Deshalb haben wir beschlossen, automatisch nur noch für Spenden über 200 Euro Jahresgesamtsumme die sogenannte Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Wenn Sie für einen Betrag unter 200 Euro eine Bescheinigung wünschen, melden Sie sich bitte. Wir haben dafür natürlich Verständnis.

 

Spendenbescheinigungen werden im Februar des Folgejahres zugeschickt.

 

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt und weder zu Werbezwecken verwendet, noch an Dritte weitergegeben.

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