Eltern für Kinder e.V. Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle
Eltern für Kinder e.V.Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle

Grundzüge des Vermittlungsverfahrens

Das Verfahren für eine Auslandsadoption über Eltern für Kinder e. V. (EfK) beinhaltet:

  • Die Beratung durch ehrenamtliche Kontakt- und Beratungseltern.
  • Die Erstellung des Sozialberichts durch das örtliche Jugendamt.
  • Die Einschätzung der Eignung durch einen Psychologen.
  • Die Beratung durch die Sozialarbeiterinnen unserer Adoptionsvermittlungsstelle.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Ablauf des Vermittlungsverfahrens

Vom Infotreffen bis zur Abholung des Kindes

1. Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme mit der EfK-Adoptionsvermittlungsstelle über das Kontaktformular. Erhalt unserer Informationsbroschüre.

2. Informationstreffen

Teilnahme an einem kostenlosen Informationstreffen, das von ehrenamtlichen Kontakteltern regional durchgeführt wird.

3. Antragstellung

Einreichen der Antragsunterlagen.

4. Beratungseltern

Gespräche mit ehrenamtlichen Beratungseltern. Beratungseltern sind erfahrene EfK-Familien, die bereits Kinder aus dem Ausland adoptiert haben.

5. Sozialbericht des Jugendamts

Erstellung eines Sozialberichtes zur allgemeinen Eignung für eine Auslandsadoption durch das örtliche Jugendamt.

6. Psychologisches Gutachten

Erstellung eines Gutachtens durch einen für EfK tätigen Psychologen.

7. Entscheidung über den Adoptionsantrag

Die EfK-Sozialarbeiterinnen treffen auf Grundlage der vorliegenden Informationen die Entscheidung.

8. Abschlussgespräch

Aktuelle Informationen zum Verfahrensablauf und zur Vermittlungssituation in den einzelnen Ländern im Rahmen des Abschlussgesprächs in der Adoptionsvermittlungsstelle in Berlin. Entscheidung für ein bestimmtes Herkunftsland.

9. Antragstellung im Herkunftsland

Zusammenstellen der für das jeweilige Land erforderlichen Antragsunterlagen. Versand der Akte ins Herkunftsland durch EfK.

10. Wartezeit

Wartezeit von ein bis vier Jahren bis zur Ankunft des Kindes in Deutschland,  je nach Herkunftsland. Teilnahme an einem Wartezeitseminar. Vertiefende Vorbereitung , z. B. durch Teilnahme an EfK-Veranstaltungen.

11. Kindervorschlag

Der Kindervorschlag wird von der EfK-Sozialarbeiterin an die Bewerber weitergegeben.

12. Abholung des Kindes

Planung der Reise mit Unterstützung der EfK-Adoptionsvermittlungsstelle. Begleitung des Vermittlungsverfahrens vor Ort durch Mitarbeiter von EfK oder der jeweiligen Partnerorganisation.

13. Entwicklungsberichte und Anerkennungsverfahren

Versand von Entwicklungsberichten ins Herkunftsland im Anschluss an die Adoption. Anerkennung der Adoption durch das deutsche Familiengericht.

14. Nachbetreuung

EfK begleitet die Familien, solange dies gewünscht wird. Die Adoptionsvermittlungsstelle, die Beratungseltern und weitere Vereinsmitglieder unterstützen bei auftretenden Problemen. Es ist unser Anliegen, die Familien nach der Adoptionsvermittlung nicht allein zu lassen. Von Eltern für Kinder e.V. organisierte Regional- und Ländertreffen bieten Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch. Nachbetreuungsgruppen bieten einen Rahmen zur vertieften Auseinandersetzung mit pädagogischen und adoptionsspezifischen Fragen. EfK-Mitgliedern steht eine kostenlose Psychologen-Hotline zur Verfügung. Wir wünschen uns eine Einbindung unserer Adoptivfamilien durch Beitritt in den Verein „Eltern für Kinder e. V.“.

Verfahrensablauf zum Download
Ablauf unseres Vermittlungsverfahrens.pd[...]
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