Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
1. Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme mit der EfK-Adoptionsvermittlungsstelle über das Kontaktformular. Erhalt unserer Informationsbroschüre.
2. Informationstreffen
Teilnahme an einem kostenlosen Informationstreffen, das von ehrenamtlichen Kontakteltern regional durchgeführt wird.
3. Antragstellung
Einreichen der Antragsunterlagen.
4. Beratungseltern
Gespräche mit ehrenamtlichen Beratungseltern. Beratungseltern sind erfahrene EfK-Familien, die bereits Kinder aus dem Ausland adoptiert haben.
5. Sozialbericht des Jugendamts
Erstellung eines Sozialberichtes zur allgemeinen Eignung für eine Auslandsadoption durch das örtliche Jugendamt.
6. Psychologisches Gutachten
Erstellung eines Gutachtens durch einen für EfK tätigen Psychologen.
7. Entscheidung über den Adoptionsantrag
Die EfK-Sozialarbeiterinnen treffen auf Grundlage der vorliegenden Informationen die Entscheidung.
8. Abschlussgespräch
Aktuelle Informationen zum Verfahrensablauf und zur Vermittlungssituation in den einzelnen Ländern im Rahmen des Abschlussgesprächs in der Adoptionsvermittlungsstelle in Berlin. Entscheidung für ein bestimmtes Herkunftsland.
9. Antragstellung im Herkunftsland
Zusammenstellen der für das jeweilige Land erforderlichen Antragsunterlagen. Versand der Akte ins Herkunftsland durch EfK.
10. Wartezeit
Wartezeit von ein bis vier Jahren bis zur Ankunft des Kindes in Deutschland, je nach Herkunftsland. Teilnahme an einem Wartezeitseminar. Vertiefende Vorbereitung , z. B. durch Teilnahme an EfK-Veranstaltungen.
11. Kindervorschlag
Der Kindervorschlag wird von der EfK-Sozialarbeiterin an die Bewerber weitergegeben.
12. Abholung des Kindes
Planung der Reise mit Unterstützung der EfK-Adoptionsvermittlungsstelle. Begleitung des Vermittlungsverfahrens vor Ort durch Mitarbeiter von EfK oder der jeweiligen Partnerorganisation.
13. Entwicklungsberichte und Anerkennungsverfahren
Versand von Entwicklungsberichten ins Herkunftsland im Anschluss an die Adoption. Anerkennung der Adoption durch das deutsche Familiengericht.
14. Nachbetreuung
EfK begleitet die Familien, solange dies gewünscht wird. Die Adoptionsvermittlungsstelle, die Beratungseltern und weitere Vereinsmitglieder unterstützen bei auftretenden Problemen. Es ist unser Anliegen, die Familien nach der Adoptionsvermittlung nicht allein zu lassen. Von Eltern für Kinder e.V. organisierte Regional- und Ländertreffen bieten Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch. Nachbetreuungsgruppen bieten einen Rahmen zur vertieften Auseinandersetzung mit pädagogischen und adoptionsspezifischen Fragen. EfK-Mitgliedern steht eine kostenlose Psychologen-Hotline zur Verfügung. Wir wünschen uns eine Einbindung unserer Adoptivfamilien durch Beitritt in den Verein „Eltern für Kinder e. V.“.