Internationale Adoptionen nach dem Haager Adoptionsübereinkommen erfordern, dass eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft für jedes Land eine besondere Zulassung beim zuständigen
Landesjugendamt beantragen muss. Eltern für Kinder e.V. liegen diese besonderen Zulassungen vor für die Länder Haiti, die Mongolei, Peru, Sri Lanka,Thailand und Togo.