Internationale Adoptionen nach demHaager Adoptionsübereinkommenerfordern, dass eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft für jedes Land eine besondere Zulassung beim zuständigen Landesjugendamt beantragen muss. Eltern
für Kinder e.V. liegen diese besonderen Zulassungen vor für die Länder Haiti, die Mongolei, Peru, Sri Lanka,Thailand und Togo.