Eltern für Kinder e.V. Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle
Eltern für Kinder e.V.Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle

Guinea

Voraussetzungen

  1. Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit bis zu zwei Kindern.
  2. Bestehen der Ehe seit mindestens 5 Jahren.
  3. Ein Ehepartner muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Aufenthaltsdauer

  1. Besuchsreise von ca. einer Woche

  2. Abholreise ca. vier Wochen

Ablauf

  1. Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

  2. Versand der Akte nach Conakry.

  3. Wartezeit auf einen Kindervorschlag.

  4. Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

  5. Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

  6. Erste Reise nach Guinea zum Kennenlernen des Kindes.

  7. Adoptionsbeschluss mit starker Wirkung (Volladoption).

  8. Antrag auf Anerkennung- und Wirkungsfeststellung beim Familiengericht.

  9. Erteilung eines Visums durch die Deutsche Botschaft

  10. Abholung des Kindes im Kinderheim.

  11. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Anerkennungsbeschluss des Familiengerichts.

  12. Nachbetreuung, Integrationsberichte.

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