Eltern für Kinder e.V. Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle
Eltern für Kinder e.V.Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle

Adoption von Kindern aus Thailand

Voraussetzungen

  • Vermittlung an kinderlose Ehepaare und an Ehepaare mit einem Adoptivkind.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein

Aufenthaltsdauer

  • ca. 3 bis 3 ½ Wochen.

Ablauf

  • Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).

  • Versand der Dokumente nach Bangkok.

  • Wartezeit auf einen Kindervorschlag.

  • Teilnahme an einem Wartezeitseminar.

  • Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.

  • Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.

  • Beurkundung der Zustimmung zum Kindervorschlag, einschließlich Kostenverpflichtung.

  • Aufenthalt in Thailand (Interview in englischer Sprache bei DCY (Department of Children and Youth)), Adoptionspflege.

  • Rückkehr nach Deutschland.

  • Nachbetreuung, Integrationsberichte.

  • Nach der Registrierung (Adoption nach thailändischem Recht) ist die Anerkennung und Umwandlung der Adoption durch das Familiengericht erforderlich.

  • Das Kind erwirbt durch den Umwandlungsbeschluss den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch die Namensgebung des Adoptivkindes wird durch dieses Verfahren abschließend geregelt.

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Bilder: wl. steinacker_pixelio.de (3), Jürgen Reitböck_pixelio.de (2), Krümel80_pixelio.de (1), hajo steinsträßer_pixelio.de (1), Peter Bargmann_pixelio.de (1), Margot Weyer (14)

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