Zusammenstellung der Papiere mit Hilfe der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS).
Versand der Dokumente nach Bangkok.
Wartezeit auf einen Kindervorschlag.
Teilnahme an einem Wartezeitseminar.
Möglichkeit, an EfK-Treffen teilzunehmen.
Erhalt eines Kindervorschlages über die AVS.
Beurkundung der Zustimmung zum Kindervorschlag, einschließlich Kostenverpflichtung.
Aufenthalt in Thailand (Interview in englischer Sprache bei DCY (Department of Children and Youth)), Adoptionspflege.
Rückkehr nach Deutschland.
Nachbetreuung, Integrationsberichte.
Nach der Registrierung (Adoption nach thailändischem Recht) ist die Anerkennung und Umwandlung der Adoption durch das Familiengericht erforderlich.
Das Kind erwirbt durch den Umwandlungsbeschluss den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch die Namensgebung des Adoptivkindes wird durch dieses Verfahren abschließend geregelt.
Bilder: wl. steinacker_pixelio.de (3), Jürgen Reitböck_pixelio.de (2), Krümel80_pixelio.de (1), hajo steinsträßer_pixelio.de (1), Peter Bargmann_pixelio.de (1), Margot Weyer (14)