Durch die Zentrale Adoptionsstelle der Länder Berlin und Brandenburg im Landesjugendamt des Landes Brandenburg ist Eltern für Kinder e.V. zur internationalen Adoptionsvermittlung gem. § 4 AdVermG als sog. Auslandsvermittlungsstelle staatlich zugelassen. Eltern für Kinder e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Ziel und Aufgabe des Vereins ist die persönliche Sorge für verlassene Kinder. Eltern für Kinder e.V. sucht das Recht eines jeden Kindes auf Eltern zu verwirklichen.
Dies wird erfüllt durch insbesondere
Eltern für Kinder e.V. ist selbstlos tätig. Neben den Vorstandsmitgliedern unterstützen viele ehrenamtliche Mitglieder den Verein, beispielsweise als Kontakteltern für regelmäßige Informationsveranstaltungen in den Regionen, als Beratungseltern für Adoptionsbewerber und junge Adoptiveltern, als Entscheidungsträger in den Beschlussgremien des Vereins, als Länderbeauftragte für die Herkunftsländer der zu vermittelnden Adoptivkinder, in denen Eltern für Kinder e.V. auch Projekte unterstützt, oder in der konkreten Nachbetreuung noch Jahre nach der Adoptionsvermittlung. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Eine Besonderheit von Eltern für Kinder e.V. ist die bundesweite Präsenz nicht nur aller Ehrenamtlichen, sondern des gesamten Netzwerks.